Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist verlängert
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist bis Ende des Jahres verlängert – allerdings nicht mehr für Drittstaatsangehörige.
Neue Zahlen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Laut einer Analyse vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiten acht Jahre nach Zuzug 68 Prozent der Geflüchteten. Allerdings…
Mathematik Online-Training: berufsbezogene Grundkenntnisse in Mathematik auffrischen
Wir bieten ab sofort ein kostenfreies und einfach zugängliches Online-Training an. Menschen mit Fluchthintergrund können hier ihre Grundkenntnisse in…
Aktualisierte Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Das BMI hat überarbeitete Anwendungshinweise zu § 104c AufenthG veröffentlicht. Es gibt einige wesentliche Änderungen.