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Geflüchtete Ukrainer*innen in Deutschland

Laut Ergebnissen der zweiten Befragung ukrainischer Geflüchteter gehen 18 Prozent der potentiell erwerbsfähigen Geflüchteten einer Beschäftigung nach. Über 90 Prozent der nicht-erwerbstätigen wollen einer Arbeit nachgehen.

Die zweite Befragung ukrainischer Geflüchteter vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) berichtet über die Situation von ukrainischen Geflüchteten in Deutschland.

Schon 2022 wurden mehr als 11.000 geflüchtete Ukrainer*innen zwischen 18 und 70 Jahren befragt, Anfang 2023 dann erneut fast 7.000 Personen dieser Gruppe, sodass ggf. Veränderungen festgehalten wurden.

Erkenntnisse der Befragung

Über eine Million Ukrainer*innen sind seit Beginn des russischen Angriffskrieges nach Deutschland geflohen. Die Hälfte davon will längerfristig, also einige Jahre oder für immer, in Deutschland bleiben. Hier herrscht Unklarheit, wie es nach März 2024 bezüglich der Aufenthaltssituation weitergehen soll. Zurzeit erhalten geflüchtete Ukrainer*innen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nach der EU-Massenzustromsrichtlinie bis März 2024.

Drei Viertel der Ukrainer*innen haben zum Zeitpunkt der Befragung einen Sprachkurs besucht, die meisten von ihnen einen Integrationskurs.

18 Prozent der potentiell erwerbsfähigen Ukrainer*innen geht einer Beschäftigung nach. Im Allgemeinen ist die Motivation zur Arbeitsmarktintegration hoch: 69 Prozent wollen ganz sicher und 24 Prozent wahrscheinlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die meisten möglichst zeitnah.

 

Große Unterschiede bei der Erwerbswahrscheinlichkeit von Frauen

Ukrainische Frauen haben insgesamt eine um fünf Prozent geringere Erwerbswahrscheinlichkeit als Männer in Deutschland. Ohne Kinder arbeiten 20 Prozent der Ukrainerinnen, mit Kindern sind es nur noch 13 Prozent und wenn nur drei Prozent von Frauen mit einem Kleinkind (unter zwei Jahren) sind erwerbstätig.

 

Es gibt wiederum einen positiven Zusammenhang zwischen dem Kita-Besuch und der Erwerbstätigkeit der Eltern, sowie dem Besuch eines Sprachkurses. Vor allem bei Müttern ist dies zu beobachten. Dies stützt vorherige Forschungserkenntnisse, dass der Kita-Besuch von Kindern für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, und im Besonderen von geflüchteten Frauen, eine besonders große Rolle spielt.

Andere Zusammenhänge, die sich positiv auf die Erwerbstätigkeit auswirken, sind die Aufenthaltsdauer in Deutschland, das Vorhandensein eines Hochschulabschlusses, die Erwerbserfahrung im Herkunftsland und die Unterbringung in einer privaten Unterkunft.

 

Der gesamte Bericht kann hier gelesen werden.

Die Pressemitteilung zu dem Bericht finden Sie hier.