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Erhöhung des Kinderzuschlags

Der neue Höchstsatz des Kinderzuschlags beträgt seit dem 01.01.2023 250€.

Was ist der Kinderzuschlag?

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag. Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Der Höchstbetragt wurde seit dem 01.01.2023 auf 250€ pro Kind erhöht.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

Ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie hier ermitteln.

Wie beantragt man den Kinderzuschlag?

Der Antrag auf Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse gestellt werden. Informationen und Wege zum Antrag finden Sie hier.