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Beruflicher Einstieg in der Kindertagesbetreuung vereinfacht

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat Maßnahmen getroffen, um dem Personalmangel in den Kitas entgegenzuwirken. Der berufliche Einstieg in Kindertagesstätten wird künftig für Quereinsteiger*innen, sozialpädagogische Assistent*innen und ausländische Fachkräfte einfacher.

Ab sofort können erstmalig Quereinsteiger*innen in schleswig-holsteinischen Kitas arbeiten. Um als Zweitkraft in einer Kita arbeiten zu können, muss man folgende Qualifikationen mitbringen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss
  • Nachweis über mindestens zweijährige praktische berufliche oder außerberufliche bzw. didaktische Tätigkeiten in bestimmten Bildungsbereichen
  • pädagogische Qualifizierung von 480 Stunden, die durch das Sozialministerium zertifiziert wird
  • Praktikum in einer Kita im Umfang von mindestens 500 Stunden

Für sozialpädagogische Assistent*innen (SPA) wird der berufliche Aufstieg erleichtert: sie können künftig auch Gruppenleitungen übernehmen. Folgende Voraussetzungen sind dazu nötig:

  • mindestens zehnjährige Berufserfahrung als Zweitkraft
  • spezifische Gruppen-Leitungsqualifizierung mit Abschlussprüfung

Auch für ausländische Fachkräfte wird es künftig Verbesserungen geben, da ihre Berufsabschlüsse leichtert anerkannt werden. Sie können künftig bereits vor und während des Anerkennungsverfahrens ihres Abschlusses in einer Kita arbeiten. Voraussetzung dazu ist

  • der Nachweis des Bildungsministeriums oder der Zentralen Stelle für ausländisches Bildungswesen, dass der Abschluss dem sozialpädagogischen Bereich zuzuordnen ist

 

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