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Arbeitshilfe zum Spurwechsel

Als Teil des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FKEG 2.0) gibt es von der GGUA eine tabellarische Übersicht als Arbeitshilfe.

Durch das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2.0 sind mehr Zweckwechsel zwischen verschiedenen Aufenthaltstiteln möglich geworden und Beschränkungen verringert worden.

Dies gilt in sehr eingeschränkter Form auch für den Spurwechsel aus einem zurückgenommenen Asylantrag.

Die tabellarische Arbeitshilfe von der GGUA soll dazu Hinweise geben. Da es sich hierbei um eine schematische Übersicht handelt, kann dabei naturgemäß nicht jede individuelle Situation erfasst werden, sondern nur erste Orientierung gegeben werden. Dies ersetzt nicht eine individuelle rechtliche Prüfung und die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung als Fließtext:

Der Text und die Informationen hierzu stammen von der GGUA.