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Nun auch Integrationssprachkurse für Geflüchtete aus Afghanistan im Asylverfahren geöffnet

Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schon im November 2021 die Berufsbezogenen Sprachkurse für Geflüchtete aus Afghanistan geöffnet hat, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung noch im Asylverfahren befinden, hat nun das Bundesinnenministerium nachgezogen. Seit 17. Januar 2022 können auch afghanische Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung an den Integrationssprachkursen teilnehmen.

Zunächst hatte das BMI in einer Presseerklärung vom 12.01.2022 angekündigt die Integrationskurse für Asylbewerber*innen aus Afghanstan unter dem Label "gute Bleibeperspektive" zu öffnen:

Nun gibt es auch das Trägerrundschreiben des BAMF dazu. Demnach gilt die neue Regelung seit 17.01.2022. Das Trägerschreiben ist auf der Webseite des BAMF zu finden:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2022/traegerrundschreiben-01_20220112.

Damit ist generell die Liste der Länder mit sogenannter "guter Bleibesperspektive" länger geworden. Dazu gehören nun Syrien, Eritrea, Somalia und Afghanistan. Für Asylbewerber*innen aus diesen Ländern sind auch die Arbeitsförderinstrumente entsprechend geöffnet.

Eine aktualisierte Übersicht des IQ Netzwerkes Niedersachsen zum Zugang zur Sprachförderung für Geflüchtetete mit Aufenthaltsgestattung und Duldung gibt es auf der Webseite der GGUA e.V., Münster, unter diesem Link
Übersicht: Zugang zu Sprachförderung für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung ab 1. August 2019 . (Stand Januar 2022)