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Ab sofort: Zugang zu berufsbezogenen Deutschkursen für Geflüchtete aus Afghanistan

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Geflüchtete aus Afghanistan hinsichtlich des Zugang zu berufsbezogenen Deutschkursen nach der Deutschkursförderverordnung als Personen mit guter Bleibeperspektive eingestuft.

 

Sie können auf Antrag ab sofort ohne Einschränkungen an den berufsbezogenen Deutschkursen teilnehmen, sofern die Teilnahme erforderlich ist um ihre Teilhabe am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern. Dies geht aus dem Trägerrundschreiben des BAMF vom 15. November 2021 hervor.

Eine entsprechende Regelung für die Integrationsprachkurse gibt es bisher noch nicht (Stand 18. November 2021).