Sie können auf Antrag ab sofort ohne Einschränkungen an den berufsbezogenen Deutschkursen teilnehmen, sofern die Teilnahme erforderlich ist um ihre Teilhabe am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern. Dies geht aus dem Trägerrundschreiben des BAMF vom 15. November 2021 hervor.
Eine entsprechende Regelung für die Integrationsprachkurse gibt es bisher noch nicht (Stand 18. November 2021).