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Mehrsprachige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz haben Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung. Auf dieser Seite bieten wir eine aktuelle Übersicht über mehrsprachige Informationsangebote zu den Themen Sprachkurse, Arbeit, Ausbildung, Studium sowie Orientierungshilfen und Beratungsangeboten an.

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Informationen zum Zugang zu Sprachkursen, Arbeit, Sozialleistungen, Ausbildung und Studium

Sprachkurse und Onlineangebote

Arbeit

  • Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz erhalten aus der Ukraine geflohene Menschen in Deutschland sofort eine Beschäftigungserlaubnis.
  • Dafür müssen sie sich als schutzsuchend registrieren.
  • Schon eine Fiktionsbescheinigung mit dem Eintrag "Beschäftigung erlaubt" sichert den Arbeitsmarktzugang.
  • Selbstständige sowie angestellte Tätigkeit sind erlaubt.
  • Unsere Berater*innen begleiten Sie gerne auf dem Weg der Jobsuche und unterstützen Sie bei der Orientierung im deutschen Arbeitsmarktsystem, der Stellensuche, aufenthaltsrechtlichen Fragen, der Bewerbung, der Arbeitsaufnahme und darüber hinaus.
  • Die Bundesagentur für Arbeit ist für Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung zuständig. Sie hat eine Hotline mit Sprachmittlung für Geflüchtete aus der Ukraine gestartet: Telefonnummer 0911 178 7915 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr). Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es werden Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz fällig.Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Sozialleistungen

  • Ab dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus nach §24 Zugang zu Sozialleistungen nach dem SGBII. Dafür müssen sie sich bei den Jobcentern melden.
  • Informationen zu einer fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Zugang zu Leistungen mit Aufenthaltstitel nach §24 finden Sie hier.
  • Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen zur Antragstellung für Leistungen nach dem SGBII und Kindergeld.

Ausbildung

  • Auch schulische oder berufliche Ausbildungen dürfen aufgenommen werden.
  • Unsere Berater*innen begleiten Sie gerne auf dem Weg in eine Ausbildung.

Studium

  • Geflüchtete aus der Ukraine mit Hochschulzugangsvoraussetzungen dürfen sich in Deutschland für Studiengänge bewerben oder einschreiben. Laut Beschluss der Kultusminister*innenkonferenz am 20. April können sich auch Schüler*innen, die fluchtbedingt ihren Sekundarschulabschluss in der Ukraine nicht abschließen können, für ein Studium in Deutschland bewerben. Gleiches gilt für Studierende aus der Ukraine, die das erste Studienjahr nicht abschließen konnten.
  • Geflüchtete aus der Ukraine können die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.
  • Die IU International University of Applied Science stellt 100 Vollstipendien für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung. Hier können Sie sich bewerben.
  • Unsere Berater*innen begleiten Sie gerne auf dem Weg in ein Studium.

Führerschein

  • Von der Ukraine ausgestellte Führerscheine werden in allen EU Mitgliedstaaten ohne Umschreibung anerkannt, solange die aus der Ukrainer geflüchteten Menschen unter dem Schutzstatus der sog. Massenzustromrichtlinie der EU stehen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 6. März 2025. Die Verordnung ist seit dem 27. Juli 2022 in Kraft und kommt damit auch für diejenigen Geflüchteten aus der Ukraine rechtzeitig, bei denen die vorgenannte Frist am 24. August 2022 abläuft (sechs Monate nach Beginn des Krieges in der Ukraine).
  • Hinweis: Berufskraftfahrerqualifikationsnachweise aus der Ukraine werden nicht unmittelbar anerkannt. Um einen Fahrerqualifizierungsnachweis zu erhalten, bedarf es einer ergänzenden obligatorischen Ausbildung von mind. 35 Std. und einer Prüfung bei der zuständigen IHK (Art. 4 Abs. 4 der Verordnung). Das Bundesverkehrsministerium arbeitet aktuell zusammen mit den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem DIHT daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden.

Orientierungshilfe

 

Beratungs- und arbeitsmarktbezogene Sprachtrainingsangebote der Arbeitsmarktintegrationsnetzwerke für alle Geflüchteten:

Für die Kreise Plön, Ostholstein, Dithmarschen, Steinburg, Herzogtum Lauenburg, Stormarn und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg bieten wir vom Beratungsnetzwerk Alle an Bord Beratung und arbeitsmarktbezogene Sprachtrainings für alle Geflüchteten, auch aus der Ukraine, an:

Für andere Kreise in Schleswig-Holstein bietet das Netzwerk Mehr Land in Sicht! Beratung für alle Geflüchteten, auch aus der Ukraine, an.

 

Weitere Informationen zu den Themen Arbeit, Studium und Bildung

 

Portale zur Suche von Jobangeboten

 

Weitere Informationen zu den Themen Aufenthalt, Kinderbetreuung, Wohnen, etc.

  • Mehrsprachige Basisinformationen, Infos zu Unterkunft, Mobilität, medizinischer Versorgung sowie Arbeit und Sozialem auf der offiziellen Infoseite des Bundesinnenministeriums: Germany4Ukraine 
  • Deutschsprachige, Schleswig-Holstein spezifische Infos zu Aufenthalt, Unterstützungsstrukturen, Regelungen und Beratungsangeboten auf der Website desFlüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
  • Mehrsprachige Infos zum Alltag, Aufenthalt, Kindern, Studium, Wohnen und medizinischer Versorgung auf der Website vonHandbook Germany
  • Deutschsprachige Infos zu Aufenthalt und Unterstützungsmöglichkeiten auf der Website des Landesflüchtlingsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein