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Studienstarthilfe vom Land Schleswig-Holstein

Studieninteressierte aus Elternhäusern mit geringem Einkommen können über das Studentenwerk SH eine einmalige Studienstarthilfe von 800 Euro in Anspruch nehmen.

 

Die Studienstarthilfe von 800 Euro kann von Studieninteressierten aus Elternhäusern mit geringem Einkommen beantragt werden, um Sonderausgaben wie Einschreibgebühr, Semestergebühr und Anschaffungen für das Studium zu finanzieren.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

  • im Antragsmonat allein oder über eine Bedarfsgemeinschaft eine der folgenden Leistungen beziehen:
    • Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II)
    • Sozialhilfe
    • Grundsicherung
    • Eingliederungshilfe
    • Kinderzuschlag (≠ Kindergeld)
    • oder in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise in einer Pflegefamilie leben
  • unter 30 Jahre alt sein
  • erstmalig an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Schleswig-Holstein einschreiben

Weitere Informationen gibt es hier.

Auf der Website des Studentenwerks findet sich außerdem eine Checkliste mit Voraussetzungen, um sich zu bewerben. Dort gibt es auch weitere Informationen und das Antragsformular zum Download.

Bei Fragen wenden Sie sich an beratung.ki[at]studentenwerk.sh