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Studienstarthilfe vom Land Schleswig-Holstein

Studieninteressierte aus Elternhäusern mit geringem Einkommen können über das Studentenwerk SH eine einmalige Studienstarthilfe von 800 Euro in Anspruch nehmen.

Zusätzliche Informationen: 
Zum Wintersemester 2024/25 haben gesetzliche Veränderungen gegriffen und die Studienstarthilfe hat sich verändert. Im Folgenden sind deshalb die angepassenten Informationen zu finden.

Die Studienstarthilfe von 1000 Euro kann von Studieninteressierten aus Elternhäusern mit geringem Einkommen beantragt werden, um Sonderausgaben wie Einschreibgebühr, Semestergebühr und Anschaffungen für das Studium zu finanzieren. Diese Förderung muss nicht zurück gezahlt werden.
 

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

  • im Antragsmonat allein oder über eine Bedarfsgemeinschaft eine der folgenden Leistungen beziehen:
    • Bürgergeld (SGB II)
    • Sozialhilfe (SGB XII)
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    • Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht zum Lebensunterhalt (SGB XIV)
    • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 145 Absatz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 27a des Bundesversorgungsgesetzes  (SGB XIV)
    • Kinderzuschlag (≠ Kindergeld)
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • eine in § 91 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch genannte Leistung der Kinder- und Jugendhilfe 
  • unter 25 Jahre alt sein
  • erstmalig an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Schleswig-Holstein einschreiben

Weitere Informationen gibt es hier.

Auf der Website des Studentenwerks findet sich außerdem weitere Informationen, um sich zu bewerben. Außerdem wird dort auch die diesbezügliche Beratung angeboten. Die Antragsstellung läuft dann über BAföG Digital.

Bei Fragen wenden Sie sich an beratung.ki[at]studentenwerk.sh