Voraussetzungen:
- Über 25 Jahre alt
- Sprachniveau B2
- Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis
- PKW-Führerschein
- Verantwortungsbewusstsein
- arbeitslos gemeldet
Für die Qualifikation wird kein Schulabschluss benötigt.
Das bietet das MIT:
- Behördenlots*innen kümmern sich um alle Anträge (Ausländerbehörde, Jobcenter, Agentur für Arbeit, …)
- Alltagsbegleitung/-beratung zur Unterstützung der Geflüchteten bei individuellen Bedarfslagen
- Sprach- & Kulturmittler*innen helfen gerne in Muttersprache (Arabisch, Kurmandschi, Sorani, Dari, Farsi, Russisch, Englisch)
- enge Kooperation mit dem Unternehmensverband Logistik SH
- passgenaue Unternehmen (120 Unternehmen in ganz Schleswig-Holstein)
- enge Kooperation mit den Berufsschulen, Sprachkursträgern & Bildungsträgern
- Organisation von fachspezifischem Zusatzunterricht über Berufsschulen und Bildungsträger
Weitere Informationen finden Sie hier im Flyer zur Qualifizierung.