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Chancenaufenthaltsrecht am 31.12.2022 in Kraft getreten

Am 31. Dezember 2022 ist das neue "Chancen-Aufenthaltsrecht" in Kraft getreten. Es soll Tausenden von Menschen, die lange in Deutschland leben und arbeiten, aber in ständiger Angst vor Abschiebung leben müssen, einen sicheren Aufenthalt ermöglicht.

 

 

Die Diakonie Deutschland hat erste Arbeitshilfen zu den geänderten Bleiberechtsregelungen für die Beratungspraxis mit tabellarischer Übersicht und ergänzenden Hinweisen zu den erforderlichen Mindestbeträgen bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken erstellt. Diese Arbeitshilfe befasst sich insbesondere mit Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Ausbildung, des Studiums und der Erwerbstätigkeit.

Checkliste § 25a

Checkliste § 25b

Checkliste zum Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c)

Während das Chancen-Aufenthaltsrecht für Geduldete eine Möglichkeit darstellt, einen Bleibeperspektive in Deutschland zu erlangen, gibt es jedoch auch negative Aspekte: Gut integrierte junge Menschen, die eine Vorduldungszeit von einem Jahr erfüllen müssen, um von dem Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren zu können, sind einer erhöhten Abschiebegefahr ausgesetzt.

Es ist auch wichtig, dass das Bundesinnenministerium die Anwendungshinweise für die Ausländerbehörden so gestaltet, dass möglichst viele Menschen von dem Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren können.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es gibt noch viel Arbeit, um das grundlegende Problem der Kettenduldungen und der Integration zu lösen.