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Chancenaufenthaltsrecht ist beschlossen

Das Migrationspaket 2022 mit einem neuen Chancenaufenthaltsrecht für Menschen mit Duldung und weiteren Gesetzesänderungen wurde am 02.12.2022 im Bundestag mit einigen Änderungen gegenüber dem Entwurf beschlossen und der Bundesrat hat es in seiner Sitzung am 16.12.2022 ohne Einspruch akzeptiert.

Für die Arbeitsmarktintegration sind insbesondere relevant die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, die Reduzierung von Voraufenthaltszeiten für die §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz und die Zulassen von Geflüchteten mit Aufenthaltsgestattung zu Integrationskursen unabhängig von Einreisedatum, Bleibeperspektive oder Herkunftsland im Rahmen verfügbarer Plätze.

Ziel des Chancen-Aufenthaltsrechtes ist es, Geduldeten die Möglichkeit zu geben, innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG zu erfüllen und somit eine Bleibeperspektive zu erhalten.

Geduldete müssen folgende Kriterien erfüllen, um vom Chancen-Aufenthaltsrecht zu profitieren:

  • Am 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland (sog. Stichtagregelung)
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Keine Straffälligkeit
  • Keine wiederholten falschen Angaben über Identität

 

Eine Darstellung der Änderungen im Vergleich zum Status Quo mit dem Fokus auf den Bezug zur Arbeitsmarktintegration finden sie hier. Änderungen, die nach der ersten Lesung im Bundestag auf Empfehlung des Innenausschusses erfolgten, sind in Lila markiert.