Für die Arbeitsmarktintegration sind insbesondere relevant die Einführung eines Chancenaufenthaltsrechts, die Reduzierung von Voraufenthaltszeiten für die §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz und die Zulassen von Geflüchteten mit Aufenthaltsgestattung zu Integrationskursen unabhängig von Einreisedatum, Bleibeperspektive oder Herkunftsland im Rahmen verfügbarer Plätze.
Eine Darstellung der Änderungen im Vergleich zum Status Quo mit dem Fokus auf den Bezug zur Arbeitsmarktintegration finden sie hier. Änderungen, die nach der ersten Lesung im Bundestag auf Empfehlung des Innenausschusses erfolgten, sind in Lila markiert.