Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. Februar 2021 eine Weisung veröffentlicht, nach der die Jobcenter für alle Schüler*innen im SGB II-Leistungsbezug zur Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte im Rahmen eines Zuschusses verpflichtet werden, wenn sie nicht anderweitig (z. B. als Leihgeräte) bereitgestellt werden. Anders als für den Rechtskreis SGB II gibt es für das SGB XII und das AsylbLG allerdings keine entsprechend eindeutige Weisungslage und auch die gesetzlichen Grundlagen sind andere. Dennoch ist klar: Schüler*innen im SGB XII und AsylbLG können und dürfen bei gleicher Bedarfslage nicht schlechter gestellt sein, als im SGB II.
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. hat daher eine Arbeitshilfe erstellt, die die Rechts- und Weisungslage darstellt und Argumente liefert. Sie finden die Arbeitshilfe hier. Weitere Informationen zur GGUA finden Sie hier.