Reduzierung_der_Liste.png

Reduzierung der Liste der Länder mit guter Bleibeperspektive

Seit 1.8.2019 gelten nur noch Geflüchtete aus Syrien und Eritrea als Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive.

Damit entfällt für die bisher auch unter diese Kategorie fallenden Geflüchteten aus Iran, Irak und Somalia der privilegierte Zugang zu Integrationsprachkursen und Berufsausbildungsförderung (BAB) und weiteren Förderinstrumenten. Sie stehen jetzt vor den gleichen Zugangsbarrieren, die für Asylbewerber*innen und Geduldete aus anderen Herkunftsländern bereits lange bestehen.

Diese Hürden werden mit dem ebenfalls am 1.8. in Kraft getretenen Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, das eine Öffnung der Integrationskurse und berufsbezogenen Deutschkurse für Geflüchtete mit Gestattung und Duldung vorsieht, nur teilweise behoben.

Die pauschale Unterscheidung nach Geflüchteten mit guter oder schlechter Bleibeperspektive abhängig vom Herkunftsland statt von der individuellen Fallkonstellation ist seit jeher in der Kritik.

Hier eine aktuelle Einschätzung von PRO ASYL https://www.proasyl.de/news/ene-mene-muh-und-raus-bist-du-mehr-asylsuchende-von-integrationschancen-ausgeschlossen/