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Pressemitteilung - Keine Abschiebung von Geflüchteten in Ausbildung oder mit Ausbildungsplatzzusage

Arbeitsmarktnetzwerke für Geflüchtete und Ausbildungsbetriebe sind alarmiert, weil in Schleswig-Holstein Geflüchtete in Ausbildung oder mit Ausbildungsplatzzusage immer wieder abgeschoben werden, und sie rechtliche Möglichkeiten für eine Bleibeperspektive oft nicht nutzen können. Geflüchtete in Ausbildung leisten einen essenziellen Beitrag zu ihrer nachhaltigen Integration auf dem Arbeitsmarkt und damit auch zur Fachkräftesicherung.

 

Die Arbeitsmarktnetzwerke für Geflüchtete und die Handwerkskammer Lübeck fordern: Geflüchtete in Ausbildung sollen nicht abgeschoben werden!

Der Anteil von Geflüchteten unter den Bewerber*innen für Ausbildungsplätze ist deutlich angestiegen. So werden offene Ausbildungsstellen besetzt und Folgen des Fachkräftemangels werden langfristig eingegrenzt.1 Um dieses unverzichtbare Potential zu nutzen, müssen die dafür geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten konsequent angewendet werden – sowohl für Geflüchtete, als auch für Ausbildungsbetriebe.


Mit der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG und der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG gibt es zwei Optionen, die Geflüchteten nach einem abgelehnten Asylverfahren ermöglichen, durch eine Ausbildung einen sicheren Aufenthalt zu erhalten.
Allerdings scheitern Geflüchtete immer wieder daran, diese Möglichkeiten zu nutzen. Das liegt vor allem an hohen bürokratischen Hürden, der zeitlich stark verzögerten Bearbeitung von Anträgen auf Ausbildungsduldung oder Beschäftigungserlaubnissen durch die Ausländerbehörden und deren unzureichender Nutzung von Ermessensspielräumen bei der Erteilung der Aufenthaltstitel.


Auf dieser Grundlage wurde von den Arbeitsmarktnetzwerken „Alle an Bord! – Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete“ und „B.O.A.T. Beratung.Orientierung.Arbeit.Teilhabe Integrationsförderung für Geflüchtete in Schleswig-Holstein“ sowie der Handwerkskammer Lübeck ein Appell veröffentlicht, der auf diese Problematik aufmerksam macht. Der Appell erhielt insgesamt 331 Unterschriften und wurde von 72 Betrieben und zivilgesellschaftliche Organisationen unterschrieben.


Wir fordern:

  • Keine Abschiebungen von Geflüchteten mit Ausbildungsplatzzusage oder in Ausbildung.
  • Die priorisierte Bearbeitung von Anträgen auf Ausbildungsduldung bei Ausländerbehörden.
  • Die Landesregierung soll auf Ausländerbehörden einwirken, Ermessensspielräume positiv zu nutzen.
  • Gesetze müssen vereinfacht werden und Bürokratie muss abgebaut werden, damit Geflüchteten leichter Ausbildungen beginnen können und nicht abgeschoben zu werden.


Pressekontakt:
Anne-Katrin Lother alleanbord@frsh.de, 0431 – 556 853 63

PM in pdf Format: hier