Presse_Arbeitsverbot.png

Pressemitteilung: Arbeitsmarktnetzwerke fordern: Kein Arbeitsverbot für Geflüchtete aus der Türkei!

Die neue Gesetzesänderung zu GEAS würde katastrophale Folgen für Geduldete aus den sogenannten EU-sicheren Herkunftsstaaten haben - selbst Ausbildungsduldungen wären nicht mehr sicher!

Arbeitsmarktnetzwerke fordern: Kein Arbeitsverbot für Geflüchtete aus der Türkei!
Die neue Gesetzesänderung zu GEAS würde katastrophale Folgen für Geduldete aus den sogenannten EU-sicheren Herkunftsstaaten haben - selbst Ausbildungsduldungen wären nicht mehr sicher!

Kiel, 10.06.2026 – Am Freitag soll der Bundestag einige Gesetzesänderungen verabschieden. Eine nun kurzfristig eingebrachte Änderung beinhaltet aus Sicht der Arbeitsmarktnetzwerke und deren Trägern ein massives Problem:

Die Änderungen von § 60a Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 AufenthG würde bedeuten, dass allen Geduldeten per se die Erwerbstätigkeit verboten wird, wenn sie aus einem der sicheren Herkunftsländer nach der EU-Liste kommen. Das betrifft Menschen aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Türkei und Tunesien. Die Türkei ist seit drei Jahren das drittstärkste Herkunftsland für Asylsuchende in Schleswig-Holstein.[1] Viele von ihnen haben durch die Beratung und Unterstützung der Arbeitsmarktnetzwerke in den letzten Jahren eine Ausbildung oder Arbeit aufgenommen. Auch bei Alle an Bord! - PAM sind Geflüchtete aus der Türkei die fünftstärkste Teilnehmergruppe.

Besonders problematisch ist, dass der vorgeschlagene Gesetzestext das Arbeitsverbot nicht an ein bestimmtes Einreisedatum knüpft. Das würde bedeuten, dass das Arbeitsverbot auch rückwirkend gilt - für alle Geduldeten, auch für jene mit Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldungen. Diese Gesetzesänderung würde bedeuten, dass alle Geflüchteten aus der Türkei (und auch aus Tunesien, Marokko etc.) ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz und damit auch ihre Chance auf ein sicheres Bleiberecht verlieren.  

Anne-Katrin Lother, Teil der Koordination von Alle an Bord! – PAM, sagt dazu: "Für Geflüchtete und Betriebe wäre diese Änderung eine Katastrophe. Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten würde um Jahre zurückgedreht werden und die Ausbildungsduldung praktisch abgeschafft werden. Nachdem der Bundesrat hier gerade eine Reform gefordert hat, kann das in niemandes Sinne sein!"

Die Ausbildungsduldung schafft für Betriebe Rechtssicherheit und Planbarkeit. Diese Sicherheit jetzt durch diese Gesetzesänderung zu torpedieren und unzählige Betriebe zu zwingen, ihre Ausbildungsverhältnisse zu beenden, hätte gravierende Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft. Die Möglichkeit der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung wäre damit für Staatsangehörige aus diesen Ländern vom Tisch. Die Signalwirkung wäre fatal: Kein Betrieb wird sich mehr darauf einlassen, Gestattete oder Geduldete einzustellen, wenn möglicherweise Jahre später durch rückwirkende Gesetzesänderungen das Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beendet werden kann. Ein Beitrag im NDR hat im März noch mal auf die Rolle von Geflüchteten in der Ausbildung hingewiesen.[2]

Alle an Bord! - PAM hat in den letzten Jahren viele Geflüchtete aus der Türkei in Ausbildung vermittelt. Zum Beispiel Nuri Demir* (Name geändert), die im September 2023 nach Deutschland gekommen ist. Inzwischen spricht sie fast fließend Deutsch und macht seit August 2025 eine Ausbildung zur Elektrikerin. Noch hat sie eine Gestattung, aber sollte ihr Asylverfahren negativ enden, könnte sie nach der vorgeschlagenen Regelung nicht wie bis jetzt, in eine Ausbildungsduldungen wechseln. Denn dann hätte sie als Türkin ein absolutes Arbeitsverbot - für sie und ihren Ausbildungsbetrieb unverständlich und verheerend.

Diese Gesetzesänderung würde: 

  • Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen rückwirkend ungültig machen und für ALLE Geduldeten aus den EU-sicheren Herkunftsländern zu einem Arbeitsverbot führen. 
  • Zu einem signifikanten wirtschaftlichen Schaden führen, wenn Ausbildungen und Beschäftigungen beendet werden müssten.
  • Die Rechtssicherheit und Planbarkeit der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung für Betriebe und für Geflüchtete aus alle anderen Herkunftsstaaten sabotieren.

Dementsprechend fordern wir nachdrücklich, dass diese Gesetzesänderung wieder gestrichen werden muss. Es darf keine Arbeitsverbote für Geflüchtete aus EU-sicheren Herkunftsländern geben!

 

Pressekontakt:

Anne-Katrin Lother
Koordination des Beratungsnetzwerks Alle an Bord! – Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
0431 55685363
alleanbord<script type="text/javascript"> obscureAddMid() </script>frsh<script type="text/javascript"> obscureAddEnd() </script>de

 


[1]https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LAZUF/Aktuelles/Zuwanderungsbericht/Downloads_zuwanderungsbericht/2025/2025_Dezember_Zuwanderungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[2]https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/fachkraeftemangel-so-wichtig-sind-gefluechtete-fuers-handwerk-in-sh,handwerk-142.html