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Handreichung zu Mitwirkungspflichten erschienen

Der schleswig-holsteinische Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Stefan Schmidt, hat eine Handreichung für die Beratungspraxis zu Mitwirkungspflichten herausgegeben.

Die Handreichung richtet sich primär an Berater:innen und Unterstützer:innen und soll eine Hilfestellung bieten, um Ausländer:innen dahingehend zu beraten, ihre ausländerrechtlichen Ansprüche wirksam zur Geltung zu bringen. Das kann dann am besten gelingen, wenn die betroffenen Personen neben ihren Rechten auch ihre Pfichten und die Konsequenzen der Nichtmitwirkung möglichst genau kennen.

Insbesondere Kapitel 5: Mitwirkungspflichten zur Erlangung von Bleiberechten aufgrund von Integrationsleistungen bietet viele relevante Informationen für Berater:innen im Bereich Arbeitsmarktintegration, z. B. zur Mitwirkungspflicht für die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie für Aufenthaltserlaubnisse nach §25a oder b.

Sie finden die Handreichung hier.