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Zulassung für freiwillige Teilnahme an Integrationskursen eingeschränkt wieder möglich

Ab Juni 2026 sollen Geflüchtete aus der Ukraine und EU-Bürger*innen im Rahmen eines Kontingents wieder freiwillig an Integrationskursen teilnehmen können. Für Gestattete und Geduldete ist eine Teilnahme weiterhin nur mit Verpflichtung möglich.

Im Februar 2026 verkündete das BAMF, dass die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen für Gestattete, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine und EU-Bürger*innen nicht mehr zugelassen werden wird.

Nun gibt es hier eine Änderung. Die freiwillige Teilnahme für Geflüchtete mit „dauerhafter positiver Bleibeperspektive“ soll ab Juni 2026 in Form von Kontingenten möglich sein. Dafür wird die Integrationskursverordnung vom BAMF aktualisiert werden. Wie diese Kontingente ausgestattet werden sollen, ist noch nicht bekannt.

Für Gestattete und Geduldete soll es ein umfangreicheres Angebot von Erstorientierungskursen (EOK) geben.