Die Klärung der Identität ist eine der zentralen Pflichten, die Personen aus dem Ausland in Deutschland haben. In der Regel wird die Identität durch einen Nationalpass nachgewiesen. Wenn es Personen nicht möglich ist, einen Nationalpass zu erhalten oder dieser von bestimmten Ländern nicht anerkannt wird, gibt es das sogenannte Stufenmodell angewendet, um die Identität nachzuweisen.
Folgende Stufen werden aufgelistet:
- Stufe 1: Nationalpass.
- Stufe 2: Anerkannter Passersatz oder amtliches Dokument mit Lichtbild (z. B. Identitätskarte).
- Stufe 3: Sonstige amtliche Urkunden (z. B. Geburtsurkunden, Führerschein).
- Stufe 4: Sonstige Beweismittel (z. B. Zeugenaussagen).
- Stufe 5: Umfassende Würdigung des Vorbringens im Einzelfall.
Die nächste Stufe gilt nur, wenn die vorherige Stufe als unmöglich oder unzumutbar eingestuft wird. In einem vorliegenden Urteil von Dezember wurde im Rahmen einer Pressemitteilung das Stufenmodell nun von den ursprünglichen vier auf fünf Stufen ausgeweitet und damit die erste Stufe eingegrenzt: Nun soll nur der Reisepass als Möglichkeit der Identitätsklärung verwendet werden können, Passersatzpapiere werden nun auf die zweite Stufe verschoben, alle weiteren Stufen weiter nach hinten. Damit wird das Modell der Identitätsklärung von den ursprünglichen vier Stufen zu fünf weiterentwickelt.
