Der EU-Rat hat am 15. Juli 2025 einen neuen Durchführungsbeschluss (2025/1460) verabschiedet, nach dem der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis 4. März 2027 verlängert wird. Mit vorübergehendem Schutz haben Ukrainer*innen ohne Asylverfahren einen sofortigen Schutzstatus und gleichzeitig Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildung und medizinischer Versorgung. So konnte die Integration von Ukrainer*innen maßgeblich vereinfacht werden.
Dieser Beschluss ist am 13. August 2025 in Kraft getreten. Gegenüber dem bisherigen Durchführungsbeschluss gibt es eine wesentliche Verschlechterung: Der neue Erwägungsgrund 4 sieht nun vor, dass die Mitgliedsstaaten den vorübergehenden Schutz ablehnen sollen, „wenn offensichtlich ist, dass die betreffende Person auf dieser Grundlage bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Aufenthaltstitel erhalten hat“.
Das BMI hat daraufhin seine Hinweise zur Umsetzung des vorübergehenden Schutzes in einem neuen Rundschreiben an die Bundesländer vom 11. August 2025 aktualisiert. Es gibt eine Vergleichsversion, die die Änderungen gegenüber dem bisherigen Rundschreiben aus Mai 2024 sichtbar macht.
Wichtige Änderungen sind unter anderem:
Der vorübergehende Schutz bei Neuanträgen soll nach 13. August 2025 ausgeschlossen sein, wenn die Personen schon in einem anderen EU-Staat einen Schutztitel besitzen.
Ein Spurwechsel ist auch in uniosrechtliche geregelte Titel möglich - das betrifft unter anderem auch § 16b AufenthG (Studium) und §18g AUfenthG (Blaue Karte)
Gleichzeitig werden für die Zeit danach konkrete Pläne entwickelt: Personen, die sich durch Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit gut in dem jeweiligen EU-Land integriert haben, soll der Übergang in langfristige Aufenthaltstitel gefördert werden. Gleichzeitig sollen Optionen der freiwilligen Rückkehr und Reintegration in die Ukraine diskutiert werden, damit Ukrainer*innen nach Ablauf des Aufenthaltstitels gegebenenfalls schrittweise zurückkehren zu können. Damit gerade Betriebe hier eine Planungssicherheit haben, welche Optionen es für ukrainische Angestellte gibt, hat das NUIF Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge ein Infopapier veröffentlicht, in dem die Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung dargestellt sind. Dies ist hier zu finden.
