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Vorübergehender Schutz für Ukrainer*innen bis März 2027 verlängert

Der befristete Aufenthaltstitel „vorübergehender Schutz“, der für ukrainische Geflüchtete bisher bis März 2026 gilt, wurde nun geschlossen von EU-Innenministern auf Vorschlag der EU-Kommission verlängert. Dieser gilt nun bis 04. März 2027.

Ein Artikel des NUIF – Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge weist auf die Verlängerung des Aufenthaltstitels um ein Jahr hin. Mit vorübergehendem Schutz haben Ukrainer*innen ohne Asylverfahren einen sofortigen Schutzstatus und gleichzeitig Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildung und medizinischer Versorgung. So konnte die Integration von Ukrainer*innen maßgeblich vereinfacht werden.

Gleichzeitig werden für die Zeit danach konkrete Pläne entwickelt: Personen, die sich durch Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit gut in dem jeweiligen EU-Land integriert haben, soll der Übergang in langfristige Aufenthaltstitel gefördert werden. Gleichzeitig sollen Optionen der freiwilligen Rückkehr und Reintegration in die Ukraine diskutiert werden, damit Ukrainer*innen nach Ablauf des Aufenthaltstitels gegebenenfalls schrittweise zurückkehren zu können.

Damit gerade Betriebe hier eine Planungssicherheit haben, welche Optionen es für ukrainische Angestellte gibt, hat das NUIF Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge ein Infopapier veröffentlicht, in dem die Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung dargestellt sind. Dies ist hier zu finden.