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Verlängerung der Massenzustromsrichtlinie

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert wird.

Für aus der Ukraine geflüchtete Menschen war am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie 2001/55/EG, auch als „Massenzustromsrichtlinie“ bekannt, aktiviert worden. Zu der Zielgruppe zählen ukrainische Staatsangehörige, daneben unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Staatsangehörige anderer Länder (sogenannte Drittstaatsangehörige), die zu Beginn der russischen Invasion am 24. Februar 2022 unbefristet in der Ukraine gelebt haben. In Deutschland wird die Richtlinie dadurch umgesetzt, dass diese Personengruppen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes haben.

Auf Vorschlag der Kommission hat der Rat der Europäischen Union nun frühzeitig einen erneuten Durchführungsbeschluss verabschiedet, mit dem die Richtlinie bis zum 4. März 2026 für anwendbar erklärt wird. Eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes sei daher erforderlich, "solange der Krieg gegen die Ukraine anhält". 

 

Den EU-Durchführungsbeschluss zur Verlängerung finden Sie hier.

Noch mehr Informationen und Hintergründe gibt es beim Informationsverband Asyl und Migration.