Durch die Machtübernahme der Taliban im August 2021 ist das afghanische Passwesen zum Erliegen gekommen und die afghanische Botschaft in Deutschland kann nach eigener Aussage keine Pässe ausstellen.
Die Passbeschaffung für – in Deutschland aufhältige – afghanische Staatsangehörige – ist auf Grund der fortbestehenden praktischen Unmöglichkeit der Passausstellung seitens der afghanischen Botschaft in Deutschland und der nicht absehbaren Lageentwicklung in Afghanistan – derzeit bzw. weiterhin nicht auf zumutbare Weise möglich.
Dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein wurde vereinzelt zugetragen, dass es afghanischen Staatsangehörigen eigeninitiativ gelungen sei, über die afghanischen Auslandsvertretungen in Teheran und Islamabad einen afghanischen Pass zu erhalten. Die genannten Auslandsvertretungen befinden sich nach unseren Informationen unter der Kontrolle des Taliban-Regimes. Im Hinblick auf die Identitätsklärung als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 und 4 AufenthG oder aber auch im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens sind afghanische Staatsangehörige keinesfalls aufzufordern sich zwecks Passbeschaffung in den Iran bzw. Pakistan zu begeben.
Die relevanten Erlasse finden Sie hier 02.05.2022und hier 03.08.2023.