Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist verlängert und gilt bis zum 31.12.2024.
Nach der Übergangsverordnung können Ukrainer*innen bei einer Einreise bis Ende 2024 sich für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne langfristigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. Die rechtliche Grundlage bildet § 2 der aktuell geltenden UkraineAufenthÜV.
Drittstaatsangehörige sind nun allerdings ausgenommen.
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