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Syrien F.A.Q. aktualisiert – wichtige Änderungen

Aktualisierte aufenthaltsrechtliche Regelungen für syrische Staatsangehörige vom MSJFSIGSH: Aus dem Rundschreiben des Sozialministeriums SH vom 16.06.2025, das auf Grundlage des neuen Lageberichts des Auswärtigen Amtes angepasst wurden.

Zusammengefasst ein paar wichtige Informationen:

  • Es gibt einen Lagebericht zu Syrien vom Auswärtigen Amt, nachdem die Sicherheitslage weiterhin sehr angespannt ist.
  • Entscheidungen werden i.d.R. weiterhin aufgeschoben à „Anhörungsstopp“
  • Es sollen „zum Teil“ Widerrufsverfahren bearbeitet werden – insb. Männer im erwerbsfähigen Alter (keine Vulnerabilität), dazu weist das BAMF auch auf seiner HP hin: https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2024/241220-syrien-verfahrensaufschub.html?nn=282600
    • Vor allem erwerbsfähigen Männern ohne Vulnerabilitäten wird geraten, die potenziellen Folgen eines Widerrufs ihres Schutzstatus und ihrer dazugehörigen Aufenthaltserlaubnis mit der für sie zuständigen Ausländerbehörde zu besprechen. Insbesondere sollten sie ihre weitergehenden aufenthaltsrechtlichen Perspektiven mit der zuständigen Ausländerbehörde erörtern.“
  • Weiterhin bearbeitet werden: laufende Dublin-Verfahren, Verfahren ohne Bewertung der Lage des HL (Unzulässigkeitsentscheidungen), sicherheitsrelevante Verfahren im Einzelfall
  • Der Hinweis, dass nicht davon auszugehen ist, dass es zeitnah Widerrufverfahren gibt, ist gelöscht.

 

Für die ca. 1.800 Betroffenen kann das Folgendes bedeuten:

  • Längere Asylverfahren und Aufenthalt mit Gestattung
  • Erwerbsfähigen Männern (potentielles Widerrufsverfahren) sollen sich mit ABH über Perspektiven besprechen.
  • Es ist nicht abzusehen, wie Schutzentscheidungen in Zukunft ausfallen.
  • Betroffene sollen während der Dauer in den LUKs verbleiben, Höchsfristen sollen beachtet werden.
  • (noch) keine Aussagen zu zukünftigen Abschiebungen nach Syrien (fehlende Vereinbarungen und Rückübernahmeabkommen)

Das F.A.Q. im Änderungsmodus vom 16.06. finden Sie hier.

Das F.A.Q. in Reinschrift finden Sie hier.

Die vorherige Information zum letzten F.A.Q. finden Sie hier.