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Neue Integrationskursverordnung in Kraft getreten

Mit der neuen Integrationskursverordnung ist eine freiwillige Teilnahme von Geflüchteten aus der Ukraine und EU-Bürger*innen an Integrationskursen wieder möglich. Gestattete und Geduldete brauchen weiterhin eine Verpflichtung.

Im Februar 2026 hatte das BAMF verkündet, dass die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen für Gestattete, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine und EU-Bürger*innen nicht mehr zugelassen werden wird.

Nachdem sich von vielen Seiten für eine Rücknahme dieses Zulassungsstopps eingesetzt wurde, ist nun eine freiwillige Kursteilnahme nach § 44 Abs. 3 AufenthG weiterhin für Geflüchtete aus der Ukraine und Unionsbürger*innen vorrangig möglich. Die Anpassung der Integrationskursverordnung in § ist mittlerweile erfolgt und ist am 28.07.2026 in Kraft getreten:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/218/VO.html

Für Gestattete und Geduldete soll es mehr EOK-Angebote geben.