Im Februar 2026 hatte das BAMF verkündet, dass die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen für Gestattete, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine und EU-Bürger*innen nicht mehr zugelassen werden wird.
Nachdem sich von vielen Seiten für eine Rücknahme dieses Zulassungsstopps eingesetzt wurde, ist nun eine freiwillige Kursteilnahme nach § 44 Abs. 3 AufenthG weiterhin für Geflüchtete aus der Ukraine und Unionsbürger*innen vorrangig möglich. Die Anpassung der Integrationskursverordnung in § ist mittlerweile erfolgt und ist am 28.07.2026 in Kraft getreten:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/218/VO.html
Für Gestattete und Geduldete soll es mehr EOK-Angebote geben.
