Das Bundesinnenministerium (BMI) hat unter Bezugnahme auf die Vorfassung vom 5.9.2022 eine neue Version seiner detaillierten Anwendungshinweise zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Europäischen Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Art. 5 der Richtlinie 2011/55/EG vorgelegt.
Änderungen gibt es bei der Ziffer 2 – Anspruchsberechtigte Personen nach Artikel 2 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses, in welchem es um Drittstaatsangehörige geht.
Die gesamten Anwendungshinweise finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.