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Kürzung des AsylbLG-Regelsatzes ab 2025

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Regelsatz für Menschen im Grundleistungsbezug nach § 3 AsylbLG im Jahr 2025 zu kürzen. Im Gegensatz zu den Leistungen nach SGB II, SGB XII und den Analogleistungen nach § 2 AsylbLG sollen die Regelsätze nicht eingefroren bleiben, sondern um 13 bis 19 Euro sinken.

Das führt dazu, dass Asylbewerber*innen ab 2025 weniger Sozialleistungen bekommen: Für Alleinstehende sind das zum Beispiel 441 Euro statt bisher 460. Dies ist deutlich weniger (rund 22 Prozent) als der Bürgergeld-Regelsatz. Grund ist eine neue Berechnungsmethode des Bundesarbeitsministeriums. Bürgergeld-Empfänger*innen sind von den Kürzungen vorerst noch nicht betroffen, Asylbewerber*innen schon. Begründet wird dies vom sozialdemokratisch geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) formal damit, dass eine Bestandsschutzregelung für den Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG nicht vorgesehen sei.

Die vierprozentige Kürzung existenzsichernder Sozialleistungen zeigt, dass die Schere zwischen „normalen“ Sozialleistungen und denjenigen für Geflüchtete noch weiter auseinander geht.

Die festgelegten neuen Sätze finden Sie hier.