Das führt dazu, dass Asylbewerber*innen ab 2025 weniger Sozialleistungen bekommen: Für Alleinstehende sind das zum Beispiel 441 Euro statt bisher 460. Dies ist deutlich weniger (rund 22 Prozent) als der Bürgergeld-Regelsatz. Grund ist eine neue Berechnungsmethode des Bundesarbeitsministeriums. Bürgergeld-Empfänger*innen sind von den Kürzungen vorerst noch nicht betroffen, Asylbewerber*innen schon. Begründet wird dies vom sozialdemokratisch geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) formal damit, dass eine Bestandsschutzregelung für den Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG nicht vorgesehen sei.
Die vierprozentige Kürzung existenzsichernder Sozialleistungen zeigt, dass die Schere zwischen „normalen“ Sozialleistungen und denjenigen für Geflüchtete noch weiter auseinander geht.
Die festgelegten neuen Sätze finden Sie hier.