Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung einen Wechsel von aus der Ukraine geflüchteten Personen aus dem Bürgergeld in das Asylbewerberleistungsgesetz verabredet, sofern diese nach dem 01.04.2025 eingereist sind. Dieses Vorhaben soll nun mit dem sogenannten "Leistungsrechtsanpassungsgesetz" umgesetzt werden.
Es betrifft Personen, die nach dem 31.03.2025 entweder eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erhalten haben.
Es soll möglich sein, dass medizinische Behandlungen, die in der Zeit der Leistungsberechtigung nach dem SBG II begonnen wurden, im Einzelfall auch fortgeführt und abgeschlossen werden können.
Für die Arbeitsmarktintegration würde das bedeuten, dass nur noch Maßnahmen des SGB III von der Agentur in Arbeit in Anspruch genommen werden können. Die Jobcenter wären nicht mehr zuständig.
Eine Stellungnahme vom Paritätischem Gesamtverband finden Sie hier.
