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EU-Kommission empfiehlt Verlängerung von Schutz für Ukrainer*innen – mit Einschränkungen

Der Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine soll nach Empfehlung der EU-Kommission für ein Jahr verlängert werden. Ausnahmen sollen neu eingereiste Männer im wehrfähigen Alter sein.

Basierend auf der sogenannten EU-Massenzustromsrichtlinie erhalten Geflüchtete aus der Ukraine zurzeit temporären Schutz ohne ein Asylverfahren zu durchlaufen. Nach Vorschlag der EU-Kommission soll dies nun um ein weiteres Jahr verlängert werden. Dies soll nun aber nicht mehr Männer im wehrfähigen Alter (zwischen 23 und 60) betreffen, wenn diese aufgrund ihrer militärischen Verpflichtungen die Ukraine nicht verlassen dürfen.

Wenn bereits ein Schutz besteht, soll dieser verlängert werden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen.