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Einschränkungen bei Zulassungen zu Integrationskursen

In einem Trägerrundschreiben hat das BAMF den Zugang zu Integrationskursen eingeschränkt. Aber es gibt weiterhin Möglichkeiten zur Teilnahme.

Laut BAMF sollen für 2026 keine neuen Zulassungen auf Antrag für Freiwillige ohne Teilnahmeberechtigung (§ 44 Abs. 4 AufenthG) erteilt werden. Das geht aus einem Rundschreiben des BAMF an die Kursträger hervor. Gründe dafür sind laut dem Rundschreiben “finanzielle Herausforderungen”. Stattdessen wird auf Selbstlernangebote und Selbstzahlungen hingewiesen.

Das betrifft Personen, die keine direkte Teilnahmeberechtigung haben und deshalb eine Zulassung nach § 44 Abs. 4 AufenthG brauchen, vor allem:

  • Gestattete
  • Geduldete
  • EU-Bürger*innen
  • Geflüchtete aus der Ukraine

Laut Mediendienst-Integration betrifft das fast die Hälfte aller Teilnehmenden: Im ersten Halbjahr 2025 belegten rund 41 Prozent aller Teilnehmer*innen die Integrationskurse mittels einer BAMF-Zulassung. 2024 waren es etwa 39 Prozent. Für das Jahr 2026 schätzte das BAMF den Anteil auf 41 Prozent (129.500 Personen).

Konsequenzen für die Arbeitsmarktintegration

Deutschkenntnisse sind eine zentrale Voraussetzung für die Arbeitsmarktintegration. Gerade für Geflüchtete im Asylverfahren oder Geduldete sowie für Geflüchtete aus der Ukraine ermöglichten die bisherigen Integrationskurse den Einstieg oder Aufstieg im Arbeitsmarkt. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) betont, dass ohne ausreichende Deutschkenntnisse häufig eine Beschäftigung nicht möglich ist und der Bedarf an Sozialleistungen länger besteht.

Möglichkeiten zur Teilnahme

Für die betroffenen Gruppen gibt es allerdings weiterhin Möglichkeiten zur Teilnahme: Über § 44a AufenthG können sie verpflichtet werden.

Verpflichten können:

  • Jobcenter für Geflüchtete im SGB II
  • Sozialämter für Geflüchtete im Asylbewerberleistungsbezug (Geduldete und Gestattete)
  • Ausländerbehörden für Geflüchtete die in besonderer Weise integrationsbedürftig sind

Hier eine Einordnung von der GGUA dazu.

Das MSJFSIGSH hat eine Einordnung dazu verfasst, das besonders auf die Möglichkeit zur Verpflichtung von Sozialämtern und Ausländerbehörden hinweist.

Am Donnerstag, 26.02.2026, haben alle Fraktionen im Landtag von Schleswig-Holstein dafür gestimmt, dass die Landesregierung sich für eine Korrektur der Zulassungsbeschränkung einsetzen soll.