Anfang des Jahres hatte Sozialministerin Aminata Touré eine Initiative aus Schleswig-Holstein im Bundesrat eingebracht, dass ein neues festes Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit geschaffen werden soll. Ziel soll sein, die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu beschleunigen und dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Konkret hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah ein Bleiberecht für Geduldete zu schaffen, die mindestens drei Jahre in Deutschland leben und seit einem Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Auch muss die Identität geklärt sein, Integrationsleistungen müssen vorhanden sein und es darf keine Straftaten geben. Diese Regelung soll bis zum 31.12.2029 gelten.
Auch sollen die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG und die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG angepasst werden, sodass mehr Geflüchtete davon profitieren können.
Der Beschluss vom Bundesrat ist hier.
Alle Informationen zum Vorgehen des Bundesrates gibt es hier.
Weitere Informationen aus Schleswig-Holstein gibt es hier.
