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Ausbildungsduldung: Neuregelung - Gesetzestext, Landeserlass und Arbeitshilfen

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Duldung für Ausbildung und Beschäftigung in Kraft. Hier finden Sie den Gesetzestext, den Landeserlass sowie Arbeitshilfen.

Hier geht es zum Gesetzestext.

Das Bundesinnenminsterium hat am 20. Dezember 2019 Anwendungshinweise zum Gesetz veröffentlicht:
Anwendungshinweise des BMI vom 20.12.2019

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat am 27. Juli 2020 einen ergänzenden Landeserlass zu Umsetzung der Ausbildungsduldung herausgegeben:
Landeserlass SH vom 27.07.2020

Arbeitshilfen und Übersichten zur Erläuterung finden Sie in folgenden Materialien:

Eine Übersicht vom Dezember 2020 zu Regelungen zur Ausbildungsduldung mit besonderem Blick auf die Erlasslage in Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Eine kurze Übersicht zur Ausbildungsduldung nach 60c ohne speziellen Bezug zu Schleswig-Holstein gibt es auch vom Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge unter diesem Link.

Eine ausführliche aktuelle Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung vom Paritätischen Gesamtverband finden Sie hier.

Eine besondere Rolle spielt beim §60c die Identitätsklärung, da diese mit bestimmten Fristsetzungen Voraussetzung für die Erteilung der Ausbildungsduldung ist. Eine Übersicht über Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung mit den jeweils unterschiedlichen Aufenthaltstiteln hat das IvAF-Projekt der Caritas in Niedersachen 2018 hier veröffentlicht.

Zu Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung mit Duldung hat das IvAF-Netzwerk Thüringen "Bleib dran" eine Arbeitshilfe erstellt. Sie steht hier zum Download zur Verfügung.