Aus dem Rundschreiben des Sozialministeriums SH vom 28.3.2025:
"...anknüpfend an unser Schreiben vom 20.01.2025 (2. Fassung „Syrien-FAQ’s“; Az.VIII 401 / VIII 405 – 63/2025) geben wir Ihnen – wie dort in Aussicht gestellt – mit dieser Fassung eine weitere Aktualisierung der Informationen und Arbeitshinweise zum (aufenthaltsrechtlichen) Umgang mit syrischen Staatsangehörigen. Weitergehende Informationen/ Aktualisierungen des MSJFSIG – in Form einer Fortschreibung/ Aktualisierung dieser FAQ’s als „lebendes Dokument“ – sind zu erwarten. Dabei bitten wir Sie zu beachten, dass sich die Hinweise ausschließlich auf syrische Staatsangehörige beziehen. Sie sind nicht auf andere Staatsangehörigkeiten übertragbar...."
Folgende Änderungen sind besonders hervorzuheben:
- Es wird informiert, dass das Auswärtige Amt arbeitet an einem Lagebericht.
- Für die Dauer des Anhörungsstopps bleiben die betroffenen Syrier*innen in den Landesunterkünften.
- Es gibt das "Nationale Reintegrationsprogramm Syrien". Im Rahmen eines Pilotprojekts kann Ruckkehrenden eine individuelle Reintegrationshilfe vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
- Das BMI prüft zurzeit, ob "Erkundungsreisen " von Syrer*innen zurück in ihre Heimat möglich sind.
- Die syrische Botschaft in Berlin stellt seit dem 12.03. wieder Pässe aus. Zur Passbeantragung ist nach Terminvereinbarung die persönliche Vorsprache notwendig.
Folgendes ist gleichgeblieben:
- Es ist weiterhin nicht davon auszugehen, dass das BAMF zeitnah ein Widerrufsverfahren initiieren wird. („Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Rückstellung von Asylentscheidungen durch das BAMF ist nicht davon auszugehen, dass das BAMF zeitnah Widerufsverfahren initiieren wird.“
Das gesamte FAQ finden Sie hier.
Weitere Informationen und alte Versionen finden Sie hier.
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