Dabei werden die Lebenslagen von drittstaatsangehörigen Frauen, die bislang wenig systematisch untersucht wurden, genauer beleuchtet. Aus den daraus hervorgehenden Ergebnissen wird deutlich, dass sich Frauen zwar überwiegend eine Erwerbsbeteiligung wünschen, diese jedoch nicht entsprechend realisieren können. Sind Sie in Beschäftigung, sind sie oft unter ihrem Qualifikationsniveau beschäftigt und sind beim Spracherwerb gegenüber den Männern oft benachteiligt. Sie übernehmen den überwiegenden Teil der Sorge- und Familienarbeit und sind sowohl häufiger als Männer als auch als Frauen von Gewalterfahrungen betroffen.
Das ist insbesondere problematisch, da die Erteilung eines Aufenthaltstitels von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig ist. Das wird für Frauen, Mütter und Alleinerziehende durch die dreifache Benachteiligung des Gender Pay Gaps, der Vereinbarkeit und Doppelbelastung von Sorgearbeit und Erwerbsarbeit.
Gerade bei alleinerziehenden Frauen ist das Armutsrisiko nicht auf die mangelnde Erwerbstätigkeit zurückzuführen: sie gehen häufiger einer Beschäftigung nach als andere Mütter und arbeiten öfter in Vollzeit. Der Gender Employment Migration Gap beträgt demnach bei zugewanderten Frauen 27 Prozent. Auch wenn sich Unterschiede zwischen Geflüchteten und Zugewanderten erkennen lassen, kommt die Studie zu dem Schluss, dass nicht Motivation, sondern faktische Belastungen durch Betreuungsaufgaben, fehlende Netzwerke und mehr gesundheitliche Beeinträchtigungen zu einer geringeren Erwerbsbeteiligung bei Geflüchteten führen. Speziell bei geflüchteten Frauen sind die fehlenden Kontakte oft ein Grund für das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle. Das gleiche gilt für den Spracherwerb: auch geflüchteten Frauen ist dieser wichtig, jedoch aufgrund fehlender Unterstützung oft nicht ausreichenden Zugang haben. Hier ist der Anteil an Analphabetinnen besonders hoch, was eine Folge daraus darstellen könnte.
Weitere Informationen sind in der Studie hier zu finden.
