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Publikation – Keine Abschiebung bei Ausbildung?

Das Büro der Landeszuwanderungsbeauftragten hat eine Handreichung herausgebracht, die über Voraussetzungen für §§ 60c und 16g AufenthG informiert.

Eine Ausbildung bietet für viele ausreisepflichtige Menschen den schnellsten Weg zu einer Bleiberechtsperspektive. Diese Handreichung stellt die Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG oder Aufenthaltserlaubnis nach § 16g dar und erläutert, was zu beachten ist, damit eine Ausbildung wirksam vor einer Abschiebung schützt.

Die gesamte Publikation ist hier.