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Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung für ukrainische Geflüchtete

Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG wurde für geflüchtete Menschen aus der Ukraine bis zum März 2027 verlängert. Noch ist jedoch unklar, wie es danach weitergeht. Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist deswegen wichtig zu wissen, wie sie ihren Aufenthalt in Deutschland verfestigen können.

Die Bundesgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat deshalb eine aktualisierte Auflage der Arbeitshilfe „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ veröffentlicht.
In der Broschüre wird beispielsweise auch erklärt, inwiefern für Geflüchtete Aufenthaltserlaubnisse zu Ausbildungszwecken oder zu Erwerbszwecken parallel möglich sind.

Die gesamte Broschüre ist hier zu finden.