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Mindestbeträge für Aufenthaltstitel

Die GGUA hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht mit relevanten Mindestbeträgen zur Lebensunterhaltssicherung für verschiedene Aufenthaltstitel.

In der Regel ist für Aufenthaltstitel die Sicherung des Lebensunterhalts notwendig. Die GGUA hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht mit relevanten Mindestbeträgen für verschiedene Aufenthaltstitel. Wichtig: Die dargestellten Mindestbeträge sind lediglich als ausländerrechtliche Orientierungsgrößen für die Sicherung des Lebensunterhalts in Bezug auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu verstehen

 

Die wichtigsten Mindestbeträge hier:

  • § 16a AufenthG: 822 Euro monatlich netto bei schulischer oder betrieblicher Berufsausbildung
  • § 16g AufenthG: 666 Euro monatlich netto (keine Änderung)
  • § 18a AufenthG: Als Orientierung: monatliches Nettoeinkommen von 910 Euro plus Warmmiete für eine alleinstehende Person 
  • § 18a AufenthG (wenn Person über 45): 4.647,50 Euro brutto monatlich 
  • § 18b AufenthG: Als Orientierung: monatliches Nettoeinkommen von 910 Euro plus Warmmiete für eine alleinstehende Person 
  • § 18b AufenthG (wenn Person über 45): 4.647,50 Euro brutto monatlich

 

Weitere Infos: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Mindesteinkommen.pdf