In der Regel ist für Aufenthaltstitel die Sicherung des Lebensunterhalts notwendig. Die GGUA hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht mit relevanten Mindestbeträgen für verschiedene Aufenthaltstitel. Wichtig: Die dargestellten Mindestbeträge sind lediglich als ausländerrechtliche Orientierungsgrößen für die Sicherung des Lebensunterhalts in Bezug auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu verstehen
Die wichtigsten Mindestbeträge hier:
- § 16a AufenthG: 822 Euro monatlich netto bei schulischer oder betrieblicher Berufsausbildung
- § 16g AufenthG: 666 Euro monatlich netto (keine Änderung)
- § 18a AufenthG: Als Orientierung: monatliches Nettoeinkommen von 910 Euro plus Warmmiete für eine alleinstehende Person
- § 18a AufenthG (wenn Person über 45): 4.647,50 Euro brutto monatlich
- § 18b AufenthG: Als Orientierung: monatliches Nettoeinkommen von 910 Euro plus Warmmiete für eine alleinstehende Person
- § 18b AufenthG (wenn Person über 45): 4.647,50 Euro brutto monatlich
Weitere Infos: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Mindesteinkommen.pdf
