Sie möchten Geflüchtete in Ihrem Unternehmen ausbilden und sicherstellen, dass diese für die Ausbildung und darüber hinaus in Ihrem Unternehmen bleiben? Dann ist die Ausbildungsduldung ein Weg für Sie und Ihre/n Auszubildenden, um auch im Falle eines negativ ausfallenden Asylbescheides für die Zeit der Ausbildung und daran angeschlossene zwei Jahre Beschäftigung den Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Dieses Dokument gibt Ihnen einen Überblick über die Ausbildungsduldung, die sogenannte „3+2-Regelung“. Sie finden hier kurze Antworten.