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Informationen für Geflüchtete aus Syrien

Für viele Syrer*innen stellt sich die Frage, wie sie dauerhaft in Deutschland und Schleswig-Holstein bleiben können. Sie leben nun teilweise bereits seit sehr vielen Jahren in Deutschland. Viele haben noch einen Schutzstatus. Aber wie können sie eine Aufenthaltserlaubnis unabhängig von der Lage in Syrien erhalten? Beispielsweise zum Zweck der Arbeit, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Einbürgerung.

Die Broschüre wurde veröffentlicht von der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e.V., dem Diakonischen Werk Schleswig-Holstein, dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein, Dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein und der Syrische Gemeinde Schleswig-Holstein e.V.

Die Broschüre ist in den Sprachen Deutsch, Kurdisch und Arabisch veröffentlicht und ist hier abrufbar.