Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind laut Statistischem Bundesamt mehr als eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland geflüchtet. Deren Integration in den deutschen Arbeitsmarkt ist angesichts der substanziellen Versorgungs- und Unterbringungskosten und der weiterhin bestehenden Arbeits- und Fachkräftelücken in Deutschland von hoher gesellschafts- und arbeitsmarktpolitischer Relevanz.
9 Prozent der im Jahr 2023 befragten Betriebe erhielten Anfragen von ukrainischen Geflüchteten, wobei in knapp 4 Prozent der Betriebe tatsächlich Beschäftigungsverhältnisse zustande kamen. Die Erwerbstätigenquote ukrainischer Geflüchteter liegt elf Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland zwischen 15 und 19 Prozent. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld. Im Gastgewerbe, in der Arbeitnehmerüberlassung, im Wirtschaftszweig „Wachdienste, Garten- und Landschaftsbau sowie Reisegewerbe“ und im Verarbeitenden Gewerbe berichten besonders viele Betriebe von Anfragen durch ukrainische Geflüchtete und vom Abschluss entsprechender Beschäftigungsverhältnisse.
Insgesamt waren in Betrieben in Deutschland bis Mitte 2023 rund 150.000 Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigt. Im Folgejahr waren es laut der amtlichen Statistik der Bundesregierung bereits 175.000. Dies entspricht einer Beschäftigtenquote ukrainischer Geflüchteter von etwa 20 Prozent.
Um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Geflüchteten zu fördern, sind weiterhin gezielte Maßnahmen erforderlich, die Sprachförderung, die Anerkennung von Berufsabschlüssen und die Unterstützung bei der Jobsuche umfassen. Arbeitgeber könnten ebenfalls dazu beitragen, die Integration zu verbessern und das Potenzial der geflüchteten Menschen in Deutschland besser zu nutzen, indem sie gezielte Maßnahmen wie die Teilnahme an Sprachkursen ermöglichen.
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