Die vorliegende Stellungnahme befasst sich – im Rahmen der Anhörung des Integrationsausschus-ses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 22. März 2019 – mit dem Antrag der AfD-Fraktion vom 4. Dezember 2018 „Zuwanderung und Asyl sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Die Landesregierung muss sich auf allen Ebenen ausschließlich für eine qualifizierte Zuwanderung einsetzen“. Der Antrag der AfD-Fraktion spricht den meisten Geflüchteten in Deutschland die Fähigkeit zur Integration in den Arbeitsmarkt ab und fordert die Trennung von Asyl und Zuwanderung. Zahlreiche Aussagen im Antrag der AfD-Fraktion zum Analphabetismus, zu den Sprachkenntnissen und der Bildung der Geflüchteten entsprechen allerdings nicht dem Stand der vorliegenden Erkenntnisse.
Die Stellungnahme finden Sie hier.