Viele Aufenthaltstitel bieten in ihren unterschiedlichen Rechtsfolgen jeweils eigene aufenthaltsrechtliche Vorteile. Müssen sich Ausländer*innen zwingend dazu entscheiden, welcher Aufenthaltstitel die größten Vorteile bietet? Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil von 2013 geurteilt, dass auch mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander erteilt werden können. Die Handreichung bietet Erläuterungen zu diesem Thema. Eine beispielhafte Auflistung jüngerer Urteile zeigt die anhaltende Aktualität auf.
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