Ein neuer Bericht des Mediendienstes Integration zeigt die Hürden von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in Deutschland: Unterkünfte sind oft nicht barrierefrei, die eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Asylbewerber*innen umfasst wichtige Hilfsmittel nicht und die Arbeitssuche ist mit größeren Hürden verbunden.
Spracherwerb als zentrale Hürde
Bezüglich der Arbeitssituation gibt es lediglich Daten zur Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Personen: Im Jahr 2025 waren in Deutschland 184.720 schwerbehinderte Personen nicht erwerbstätig, darunter 3.718 Menschen aus der Ukraine und 5.541 Menschen aus den acht häufigsten Asylherkunftsländern.
Laut einer Studie des Deutschen Roten Kreuzes ist eine besonders große Hürde für Geflüchtete mit Behinderung der Spracherwerb. Gerade für Menschen mit kognitiven Behinderungen gibt es nicht überall geeignete Sprachlernangebote.
Dabei gelten Geflüchtete mit einer Behinderung als besonders schutzbedürftige oder vulnerable Personen, da sie eine doppelte Benachteiligung durch Flucht und Behinderung erfahren. Im Asylsystem wird ihre Situation durch die doppelte Zuständigkeit zwischen Asylrecht und Behindertenhilfe zusätzlich erschwert. Zusätzlich kritisiert der UN-Fachausschuss für die Rechte Behinderter, dass in der GEAS-Reform die Situation von Menschen mitberücksichtigt wurden. Auch die Umsetzung in nationales Recht wurde nicht unter ausreichender Berücksichtigung vulnerabler Gruppen umgesetzt, wie Handicap International oder auch DRK anmerken. In Deutschland gibt es bisher kein einheitliches System, um Behinderungen und besondere Bedarfe von Geflüchteten im Asylverfahren früh zu erfassen.
