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Erleichterung beim Jobeinstieg als Berufskraftfahrer*in in Deutschland

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 einer Verordnung zugestimmt, die den Zugang zum Beruf als Berufskraftfahrer*in deutlich erleichtert. Insbesondere Geflüchtete und Migrant*innen mit ausländischen Qualifikationen profitieren von vereinfachten Anerkennungsverfahren ausländischer Fahrerlaubnisse, mehrsprachigen Prüfungen und kürzeren Qualifizierungswegen.

 

Durch den Beschluss des Bundesrates kann die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation in Zukunft in anderen Sprachen, nämlich Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abgelegt werden. Außerdem wurde die Sprachen Ukrainisch und Kurmandschi zum Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung hinzugefügt. Zusätzlich wurde die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse aus der Ukraine und Montenegros vereinfacht: diese können ohne erneute Fahrprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Auch Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat umgeschrieben wurden, erkennt Deutschland nun an.

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