Das Chancenaufenthaltsrecht hat zum Ziel, dass innerhalb dieser „Probezeit“ von 18 Monaten die Voraussetzungen für ein längerfristiges Bleiberecht erfüllt werden. Diese beinhalten unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse, die Klärung der Identität aber auch die überwiegend eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Insofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und §25b erhalten – ist dies nicht der Fall, fallen sie zurück in den Status der Duldung.
Wie ein Artikel des Mediendienst Integration darstellt, wurde Ende April 2025 der Status geprüft und eine Zwischenbilanz gezogen: Insgesamt haben 84.106 Personen haben einen Aufenthaltstitel nach dem Chancenaufenthaltsrecht, zum Stichtag hatten noch etwa 31.400 Personen diesen Aufenthaltstitel. Die Personen mit Chancenaufenthaltsrecht kamen hauptsächlich aus dem Irak, der russischen Föderation oder Nigeria. Circa 20 %, nämlich 16.600 Personen, haben bis zum Stichtag eine Aufenthaltserlaubnis bekommen (AufenthG § 25a/b). Die restlichen Personen sind entweder wieder im Status der Duldung, ausgereist oder konnten einen anderen Aufenthaltstitel erhalten.
Das Chancenaufenthaltsrecht hat außerdem zur Identitätsklärung von Geduldeten ohne Dokumente beigetragen. So konnte bei Personen mit Chancenaufenthaltsrecht knapp die Hälfte der Personen ihre Identität klären – bei Personen ohne Chancenaufenthaltsrecht war das nur bei circa einem Drittel der Fall.
Geduldete haben noch bis Ende des Jahres Zeit, den Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG zu beantragen. Das Chancenaufenthaltsrecht soll laut Koalitionsvertrag der neuen Regierung nicht weiter fortgeführt werden in der bisherigen Form, sondern für „gut integrierte“ Geduldtete unter anderen Bedingungen gelten.