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Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft - aktualisierte Übersichten zu den Neuregelungen

Das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz ist seit 1.8. in Kraft. Es eröffnet auch für Geflüchtete mit Gestattung und Duldung aus Herkunftslandern mit offener Bleibeperspektive Zugänge zu Ausbildungsförderinstrumenten und zu Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen, legt aber auch fest, dass Geflüchtete mit Gestattung nun keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Eine Übergangsregelung gibt es für diejenigen, die aus den verbleibenden zwei Ländern mit guter Bleibeperspektive kommen.

Das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz ist kein eigenständiger Gesetzestext sondern regelt als Artikelgesetz Änderungen in schon bestehenden Gesetzestexten.
Hier finden Sie aktuelle Übersichten zu den Neuregelungen:

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsmarkt/faktenpapier-migrationspaket.pdf?__blob=publicationFile&v=8

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2019/faktenpapier-ausbildungsfoerderung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Eine aktuelle Gegenüberstellung der neuen Regelungen mit dem bisherigen Zugang zu Sprachkursen und Ausbildungsförderung von Barbara Weiser Caritasverband Osnabrück im Rahmen des Netzwerkes Netwin:

http://www.esf-netwin.de/medien/Ausl%C3%A4nderbesch%C3%A4ftigungsf%C3%B6rderungsgesetz.pdf

Aktualisierte Übersichten zum Zugang zu Sprachkursen und zu Ausbildungsförderung gibt es außerdem von Claudius Voigt veröffentlicht im Rahmen des IQ Netzwerkes Niedersachsen:

https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/sprachfoerderung2019.pdf

https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/ausbildungsfoerderung2019.pdf