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Arbeitshilfe zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zu den neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung veröffentlicht.

Sowohl für viele Fachkräfte und Auszubildende, als auch für geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten wird es künftig einfacher werden, einen Aufenthaltstitel zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken zu erhalten. Gleichzeitig sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sehr komplex und zum Teil in ihrer Anwendung – unter anderem durch Stichtagsregelungen – weiterhin begrenzt.

 

Es gibt dementsprechend einen erhöhten Beratungsbedarf, zum Beispiel nach den Möglichkeiten eines Spurwechsels aus dem Asylverfahren oder einem geduldeten Aufenthalt in den Aufenthalt für Erwerbszwecke.

 

Die vorliegende Broschüre soll daher einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, der Ausbildung und des Studiums geben. Ziel ist es, Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Änderungen zu verdeutlichen und Beratungskräften eine möglichst praxisnahe Unterstützung im Beratungsalltag zu bieten.

Autor der Broschüre ist Claudius Voigt, „Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA).

 Die Broschüre finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.