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Arbeitshilfe: Überblick zur möglichen Kostenübernahme bei der Passbeschaffung

Eine aktualisierte Arbeitshilfe der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) gibt einen Überblick darüber, wann und auf welcher rechtlichen Grundlage die Kosten der Passbeschaffung von Sozialleistungsträgern übernommen werden können (Stand August 2026). Die aktuelle Rechtslage und auch neuere sozialgerichtliche Entscheidungen werden berücksichtigt.

Entscheidend für die Frage der Kostenübernahme ist zunächst, welche Sozialleistung eine Person bezieht. Die Arbeitshilfe unterscheidet zwischen Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII sowie verschiedenen Leistungsformen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Besonders relevant ist die aktuelle Entwicklung bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 können einmalige besondere Bedarfe grundsätzlich über § 21 Abs. 6 SGB II als Mehrbedarf berücksichtigt werden. Die GGUA kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten ausländischer Nationalpässe regelmäßig nicht mit den im Regelbedarf vorgesehenen Kosten für einen deutschen Personalausweis gleichgesetzt werden können.

 

Für zusätzliche Bedeutung sorgt ein Urteil des Sozialgerichts Berlin vom April 2026. Das Gericht verpflichtete ein Jobcenter, Kosten in Höhe von 338,30 Euro für die Beschaffung niederländischer Reisepässe als Mehrbedarf zu übernehmen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Kosten für ausländische Ausweisdokumente nicht vom Regelbedarf erfasst. Die betroffene Person könne daher grundsätzlich nicht einfach auf eine Finanzierung aus dem monatlichen Regelbedarf oder ein Darlehen verwiesen werden.

Die Entscheidung steht allerdings im Spannungsfeld zur bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Dieses hatte 2018 Passbeschaffungskosten noch als grundsätzlich vom Regelbedarf erfasst angesehen. Es muss daher im Einzelfall geprüft erden.

 

Die vollständige Arbeitshilfe der GGUA steht online hier zur Verfügung und bietet auf neun Seiten einen praxisorientierten Überblick über die aktuelle Rechtslage.