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Arbeitshilfe für die Beratungspraxis: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung von Ukrainer*innen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat eine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis veröffentlicht, in der die Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung von ukrainischen Geflüchteten aufgezeigt werden.

Momentan leben in Deutschland circa 1,25 Mio. Geflüchtete aus der Ukraine. Am 04. März 2022 wurde vom Europäischen Rat erstmals die Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz beschlossen und aufgrund des weiterhin anhaltenden Kriegsgeschehens bis zum 4. März 2026 verlängert. Demnach besitzt circa 1 Million der Geflüchteten einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG. Momentan ist noch unklar, ob der vorübergehende Schutz darüber hinaus zusätzlich verlängert wird.

Viele geflüchtete Ukrainer*innen wünschen sich eine langfristige Perspektive in Deutschland, woraus sich der Bedarf der Beratung von Möglichkeiten in der Verstetigung der Aufenthaltserlaubnis ergibt. Diese Arbeitshilfe liefert Informationen für diese Beratungspraxis und fokussiert dabei insbesondere Geflüchtete mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die also vom vorübergehenden Schutz erfasst sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen.

Grundsätzlich ist eine Beantragung und Erteilung von mehreren Aufenthaltstiteln neben § 24 AufenthG möglich. Demnach haben Ukrainer*innen die Möglichkeit, bereits jetzt weitere Aufenthaltstitel zu erhalten.

Wen das genau betrifft und welche konkreten Möglichkeiten es gibt, kann in der Arbeitshilfe nachgelesen werden. Generell gilt, dass bei einer Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu einem bestimmten Zweck die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG beachtet werden müssen, sofern dazu keine gesonderten Ausnahmen gelten. Diese setzen in der Regel voraus, dass die Identität der Person geklärt ist, kein Ausweisungsinteresse besteht, die Passpflicht nach § 3 AufenthG erfüllt ist und der Lebensunterhalt gesichert ist. Sofern alle weiteren Bedingungen erfüllt werden können, ist der Erwerb eines Arbeitsverhältnisses demnach zentral, um eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie hier. Auf der Seite kann außerdem die Arbeitshilfe heruntergeladen werden.