Insbesondere für Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel, die sich in einer qualifizierten Beschäftigung befinden, kann dieses Thema relevant sein. Denn der humanitäre Titel gibt den Klient*innen ein Gefühl der Sicherheit: Der Aufenthalt ist nicht davon abhängig, dass sie auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich sind. Ein Aufenthaltstitel als Fachkraft kann dagegen andere Vorteile bieten: Etwa hinsichtlich Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und Familiennachzug. Aber auch jenseits humanitärer Aufenthaltsstatus kann die Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel nebeneinander sehr vorteilhaft sein. Etwa hinsichtlich Aufenthaltsverfestigung, Familiennachzug, oder Mobilität innerhalb der EU. Gleichzeitig ist bei den Ausländerbehörden die Möglichkeit der Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel nebeneinander nicht immer präsent. In der Handreichung wird gleichsam auf zahlreiche jüngere Gerichtsurteile verwiesen, die das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2013 bestätigen.
Die Handreichung finden Sie hier.